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Jürgen Illtz

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Dienstag, 8. März 2011, 16:36

RE: Anhängerkupplung eintragen

Unfassbar!!! Sind die blöd???? :teufel: :teufel: :teufel:

Schreib mal den MIke an der hat doch eine Eigenbaukupplung getüvt!

Stimmt GDÜ darf das nicht machen.

In meinem Schein steht eine Anhängelast eingetragen. 300 ungebremst, 400 kg gebremst. Aber ist ja auch ein BOSMAL! :daumhoch:

Nee, Spaß beiseite, die versauen einem doch jegliche Lust am Hobby!!!
Was da so an wahnsinnigen Sachen eingetragen wird, zum Teil absolut nicht nachzuvollziehen, aber wegen einer AHK so einen Aufwand???
Mehr als vernünftig anbauen geht nicht! :54:

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Dienstag, 8. März 2011, 14:48

RE: Anhängerkupplung eintragen

Stehe grad im Kontakt mit dem Tüv.Die wollen das glaube kompliziert,nix billig. :sp:

Anhängekupplungen sind besonders sicherheitsrelevante Bauteile und benötigen eine sog. Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO. Dann hat die Kupplung ein sog. Prüfzeichen.



Prinzipiell ist eine einzelne Genehmigung möglich.



Dazu wird aber eine Berechnung benötigt ( D-Wert, Stützlast, Verwendungsbereich mit Anbauskizze). Diese Berechnung liefert in der Regel der Hersteller ( http://www.steinhof.pl/index.php?page=strona&id=23 bitte auf Deutsch oder Englisch).

Zudem ist der Zustand der Kupplung und auch der Zustand des Fahrzeugs von Bedeutung.

.

Die Daten auf dem Typenschild reichen nicht aus.



Bitte berücksichtigen Sie auch, dass in der Zulassungsbescheinigung eine Anhängelast (Feld O.1, O.2) vermerkt sein muss.



Guten Tag!



Wenn Sie die Berechnung vorliegen und der Anbau i.O. ist, bekommen Sie vom TÜV ein Gutachten zur Erlangung einer Bauartgenehmigung (ca. 85€) und dazu eine Eintragung der Kupplung (ca. 50€).

Dazu muss anschließend beim Straßenverkehrsamt die Kupplung in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Sie bekommen kein „e-Zeichen“ sondern eine Abnahme im Einzelfall gem. §13 FZV.

Ansonsten bitte ich Sie mit dem Fahrzeug und den verbauten Teilen bei einer Technischen Prüfstelle vorstellig zu werden.



Viele Grüße

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Dienstag, 8. März 2011, 12:54

RE: Anhängerkupplung eintragen

Den Dekra Mann habe ich gesprochen. Der meinte ohne was auf dem Papier zu haben könnte er nicht.
Er meinte Tüv Nord die Hauptstelle könnte. Gtü darf auch nicht.
Ist dieselbe die Günther auch drunter hat von Steinhof.

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Jürgen Illtz

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2

Dienstag, 8. März 2011, 12:29

RE: Anhängerkupplung eintragen

E Nummer einschlagen! :daumhoch: Dann brauch die nicht eingetragen werden! :-) :-)

Ja nee, das darf man ja nicht!! :stop: :mist: Man ganz vergessen!!
Ist ja illegal!

DEKRA oder GDÜ, da gibt es doch noch andere!! :-)

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Dienstag, 8. März 2011, 12:00

Anhängerkupplung eintragen

Ich war heute bei mehreren(3) Tüvstationen und alle haben mir den Eintrag verweigert.
Der eine macht kein 21er der andere will nicht weil kein Teilegutachten bei ist und und und.
Das Typschild reicht auch nicht,könnte ja jeder drangekloppt haben. Hab echt die Schnauze voll.
Die wollen ernsthaft ein Papier haben wo drauf steht das es eine Kupplung ist,
Festigkeitsgutachten dan Werte etc. :55:

Eine Briefkopie geht auch nicht.Das dürften sie nicht mehr danach eintragen.

Na toll. Was mache ich nun? :wn:

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