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OneTwoSix

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84

Freitag, 25. Januar 2019, 01:40

Einfach mal den §70 StVZO lesen, da steht alles genau drin. Der erste Weg geht allerdings zur Zulassungsstelle, die können genaue Auskünfte über das geben, was sie für eine Zulassung benötigen.

Zum Thema Abgasverhalten unserer Kleinstwagen im Vergleich zu einem modernen Diesel würde ich mir einfach mal die Grenzwerte der Euronorm 5 ansehen. Die modernen Motoren, die ja laut DUH die Hauptverpester unserer Atemluft sind, sind mittlerweile so sauber, dass wir bei bestimmten Tests am Prüfstand die Kennfelder ins schlechte "verbiegen" müssen, um die benötigten Arbeitsergebnisse zu erhalten. Da sind gewisse andere Verkehrsmittel die viel größeren "Schw..." Ich muss immer lachen, wenn ich auf der A3 am Frankfurter Flughafen vorbei fahre, das Umweltzonenschild passiere und schräg vor mir gerade 250 umweltbewusste Euro 6d-TEMP-Fahrer ihren fe..en Ars.. in einem Verkehrsflugzeug Richtung Urlaubsziel schweben lassen. Vielleicht sollte man da mal tätig werden ... X(

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KingLouis

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83

Freitag, 25. Januar 2019, 00:54

Wo fragt man denn freundlich nach einer Ausnahmegenehmigung? Ganz normal am Schalter i n. der Zulassungsstelle?

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KingLouis

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82

Freitag, 25. Januar 2019, 00:13

Man kann es auch übertreiben mit den Vorschriften. An sich ja alles richtig. Anarchie ist ja auch nichts was funktioniert aber man sollte es eben immer schon gleich bemessen. Auch möchte ich generell keine illegalen Aktivitäten gutheißen.

Aber glaube immer noch das ein Fiat 126 selbst ohne Kat sauberer auspufft als ein 2.0L Diesel von VW oder anderen Pfuschern. Und da ist denen kaum einer Böse. Da mischt die gesetzgebende Struktur auch noch mit und dämpft alles schön ab. Auch wenn Staat und Bürger beschissen wurden.

Der kleine Bürger, der für jeden Mist Steuern zahlt ist dann aber direkt ein Straftäter.
Ich sehe das so, so lange es keinem Wehtut oder jmd was dran verloren geht, kann man sich doch über alle Möglichkeiten informieren.
Die "Rekonstruktion" ist doch eine gute Variante.

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AHERL

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81

Donnerstag, 24. Januar 2019, 23:41

Sag ja nichts dagegen.

Beim TÜV arbeiten Ingenieure, damit sie technische Veränderungen und Umbauten einschätzen können.
Wenn man für alles eine ABE oder Gutachten mitbringen muss. Alles andere geht einfach nicht.
Ob man dafür einen Ingenieur braucht.
In wie weit es in der Entscheidung des einzelnen liegt, das kann ich nicht sagen.

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Klaus

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80

Donnerstag, 24. Januar 2019, 23:05

Eigentlich sollten alle nach den gleichen Vorschriften arbeiten.
Sei froh, dass manche die Vorschriften nicht so genau kennen. Sonst würde manches überhaupt nicht gehen.
Signatur von »Klaus« 500forum.de/

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AHERL

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79

Donnerstag, 24. Januar 2019, 21:45

Einen guten 126 zu finden ist nicht leicht.
War bis an der Küste und habe dann einen bei Kaiserslautern gekauft. Habe auch einiges hingelegt. Nach 2 Jahren bin ich trotzdem nur noch gerade so durch den TÜV gekommen. Weil der Zustand doch nicht so gut war.

Sicher ist es ungünstig, das man sich vorher nicht informiert.

Auch ist eine legale Lösung immer vorzuziehen.
Aber manchmal macht es einem der Amtsschimmel auch nicht so leicht.

Es ist schon komisch, das die eine Prüfstelle/Zulassungstelle manche Sachen Zulassen/Eintragen. Die nächste bekommt Schnappatmung und einen Herzinfarkt bei dem gleichem Sachverhalt.
Eigentlich sollten alle nach den gleichen Vorschriften arbeiten.

Rein vom Umweltgedanken her.
Ist es eigentlich egal, wann das Blech gepresst wurde.
Der Bj 2000 mit KAT, bringt bessere Abgaswerte als der Bj 1992 ohne KAT.
Aber das ist der Zulassungsstelle egal. ;)

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OneTwoSix

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78

Donnerstag, 24. Januar 2019, 20:21

Mache Sachen sollte man machen, wenn man sie machen will. Aber nicht so breit tretten.
Gerade wenn die nicht so sauber sind.



Das war sehr elegant ausgedrückt! ^^

Mir kommt die Sache so vor:
- Fiat 126 gesucht (was ich durchaus verstehen kann)
- "günstiges" Angebot von einem Polen bekommen
- schwach geworden und Auto gekauft, ohne sich vorher zu informieren (was ich sehr tragisch finde)
- und jetzt die einfachste Lösung suchen und hier noch die Bestätigung dafür suchen (und da werde ich etwas sauer!)


Bei solchen Amtssachen suche ich immer die legale Lösung. Denn wenn man einmal beim "Beschei…" erwischt wurde, bekommt man immer wieder Steine in den Weg gelegt.

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AHERL

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77

Donnerstag, 24. Januar 2019, 18:15

Man kann es mit einer Sondergenehmigung versuchen.
Aber in der Zeit, wo man 8 Jahre alte Autos verschrottet, weil sie sooo schlechte Abgaswerte haben.
Ob man dann eine Sondergenehmigung bekommt, für ein Auto das 18 Jahre alt ist, mit viiiiel guten willen Euro 1 schafft und sonst technik aus den 70er jahren besteht. (Auch ist das Auto absolut keine Seltenheit ist.)
Bei manchen Zulassungsstelle (z.B. im München Stadt) bekommt man spezielle Ausnahme Genehmigung nur schwer. Habe damals mit meinem Quad da öfter schlechte Erfahrungen gemacht.

Weis nicht um welches Auto im Japan Import es bei OneTowSixe geht. Viele Automodelle gibt es Weltweit und nur Motorvarianten nur in bestimmten Landern.


Mache Sachen sollte man machen, wenn man sie machen will. Aber nicht so breit tretten.
Gerade wenn die nicht so sauber sind.

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Donnerstag, 24. Januar 2019, 09:57

Das sowas nicht einfach ist, habe ich durch eigene Erfahrung feststellen müssen (Japanimport). Allerdings hatte ich mich im Vorfeld erkundigt.
Wer einfach mal eben ein Auto mit ausländischer Zulassung kauft und dann feststellt, dass er es in Deutschland nicht zugelassen bekommt, dem ist nur schwer zu helfen. So ein illegaler Blödsinn wie Fahrgestellnummern umzuschweißen kann bitterböse enden. An der Stelle von F. o. Z. würde ich die ganzen Kosten und die Arbeit, die ich in den 126er gesteckt habe auflisten und mit dem Fahrzeug in einwandfreiem Zustand bei der Zulassung vorstellig werden. Einfach mal Argumente vorbringen, die eine Sondergenehmigung wahrscheinlicher machen. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. :thumbsup:

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Jürgen Illtz

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Donnerstag, 24. Januar 2019, 09:25

Diese Ausnahmegenehmigung musst aber erstmal bekommen.
Da stellen sich einige Zulassungsstellen bzw. übergeordnete Behörden echt blöd an. Ist eine " Kann Bestimmung " nicht muss!
Ich hab es 2 x versucht und nicht bekommen.
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OneTwoSix

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Donnerstag, 24. Januar 2019, 09:08

Ich verstehe diese Diskussion nicht! Es gibt doch die Möglichkeit, über Sondergenehmigungen wie von mir schon erwähnt das Fahrzeug ganz legal zuzulassen. Wenn der Aufwand natürlich zu viel ist, dann ist dir nicht zu helfen! :cursing: :thumbdown:

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Jürgen Illtz

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73

Mittwoch, 23. Januar 2019, 21:08

Nicht unbedingt!
Wenn es eine " Rekonstruktion " ist und als solche gekennzeichnet wird ist es legal in Absprache mit dem TÃœV z.B.
Wenn man aber bei einen 98 er Karosse die Fahrgestellnummer rausschneiden und ein andere einschweißt um dann ein anderes Baujahr zu hsben, gibbet Probleme weil illegal!

Rekonstruktion :
Nach einen Unfall mit Totalschaden z.B. Ist nur noch die vordere, linke Seite heile. Wenn man jetzt alles um diesen Bereich neu macht, spricht man von einer Rekonstruktion so die Aussage meines TÜV Prüfers. Im Prinzip würde es reichen wenn man auch nur noch den Innenkotflügel mit Fahrgestellnummer hat. So macht es z. B. Mercedes auch mit den alten Silberpfeilen.
Signatur von »Jürgen Illtz« www.labestiabianca.de

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aat126

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72

Mittwoch, 23. Januar 2019, 20:41

Das ist nicht legal und sowas öffentlich im www zu schreiben ist .....

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71

Mittwoch, 23. Januar 2019, 20:33

Hab eine Möglichkeit jetzt einen deutschen Brief mit Blech zu bekommen !!!!


Was meint ihr ?


Von 1979 abgemeldet 1996 ....

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Da Bastla

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70

Mittwoch, 9. Januar 2019, 21:22

Heut hats geklappt mit mehr zeit... Danke!
Mein Browser hatte sich gewehrt weil die Seite wohl nicht so sicher ist wie er es gern hätte...

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davley

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69

Dienstag, 8. Januar 2019, 22:17

Bin ich zu doof oder spinnt mein Rechner? Die Seite funktioniert bei mir nicht. Hab hier nen 99er 126 stehen mit dem gleichen Problem und hätte das auch gern abgefragt.


https://historiapojazdu.gov.pl

vielleicht so. ansonsten kopier den link in Google und dort sollte die seite erscheinen :)

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Da Bastla

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68

Montag, 7. Januar 2019, 20:15

Laut offizieller Datenbasis sollte es keine Probleme mit dem Wagen geben. Die pdf-Datei von deinem Auto ist im Anhang.
Das Auto ist/war in Wielkopolska/Großpolen gemeldet und dort gibt es einen Ort "Chodzież" mit dem Nummernschild PCH.

Nachtrag von Google.translate :D
"District Vehicle Control Station

Nach einer positiven Entscheidung der Kommunikationsabteilung, eine neue VIN-Nummer zu vergeben, begeben wir uns zur Regional Vehicle Inspection Station, in der der autorisierte Diagnostiker unserem Fahrzeug eine verkürzte, 12-stellige VIN-Nummer geben wird. Die Kosten für den Service betragen ca. 100 PLN."
Bin ich zu doof oder spinnt mein Rechner? Die Seite funktioniert bei mir nicht. Hab hier nen 99er 126 stehen mit dem gleichen Problem und hätte das auch gern abgefragt.

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67

Sonntag, 6. Januar 2019, 15:19

Ich lese jetzt hier schon eine Weile mit. Mein 96er müsste ja eigentlich auch die Abgasnorm EURO 1 erfüllen, was der Motor natürlich im Leben nicht macht! :D :D :D

Allerdings hat der Wagen trotzdem eine deutsche Zulassung mit Papieren und war hier ja auch schon zugelassen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter Ziffer 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" folgendes:

*AUSN.GEN.ERF.GEM.§70 STVZO V. §41(18 )91/922/EWG NICHT NACHGEWIESEN,V.§47 ABGASVERHALTEN NACH 93/59/EWG NICHT NACHGEWIESEN,V.§50(8 )FEHLENDE LEUCHTWEITENREGUL.V.§22 HEIZUNG NICHT BAUARTGENEHM.***

Im §70 STVZO steht, wer eine Ausnahmegenehmigung erteilt und was dafür erforderlich ist.


Viel Glück :thumbup:


Hallo,

Kannst du mir vielleicht von deinem Fahrzeugschein Foto schicken ?

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Sonntag, 6. Januar 2019, 11:55

Ich lese jetzt hier schon eine Weile mit. Mein 96er müsste ja eigentlich auch die Abgasnorm EURO 1 erfüllen, was der Motor natürlich im Leben nicht macht! :D :D :D

Allerdings hat der Wagen trotzdem eine deutsche Zulassung mit Papieren und war hier ja auch schon zugelassen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter Ziffer 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" folgendes:

*AUSN.GEN.ERF.GEM.§70 STVZO V. §41(18 )91/922/EWG NICHT NACHGEWIESEN,V.§47 ABGASVERHALTEN NACH 93/59/EWG NICHT NACHGEWIESEN,V.§50(8 )FEHLENDE LEUCHTWEITENREGUL.V.§22 HEIZUNG NICHT BAUARTGENEHM.***

Im §70 STVZO steht, wer eine Ausnahmegenehmigung erteilt und was dafür erforderlich ist.


Viel Glück :thumbup:

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Günther

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65

Sonntag, 6. Januar 2019, 09:26

Naja zulassen mache ich mir keine Sorgen....
Nur um den TÜV. den scheiß Euro 2


Genau anders herum - der TÜV kümmert sich nur um die sicherheitsrelevanten Teile, AU kann auch wo anders gemacht werden - aber dann!
Dann kommt die Zulassungsstelle und die sagt unter Umständen: Bj 2000 ? Dann Euro 2, 3 oder 4 Bescheinigung vorlegen sonst gibt es KEINE Zulassung!

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männchen

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64

Sonntag, 6. Januar 2019, 00:56

Brauch er auch nicht er ist sich ja sehr sicher denke lassen machen und gut
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
die einen kennen mich ,
die anderen können mich... :-)

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gruenspan

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Sonntag, 6. Januar 2019, 00:45

Jarros müste mal seine kontackte spielen lassen vieleicht weiß er was ,da Grünspan das liest kann er es mal weiter geben.....


@männi: Jaroslaw wird sich melden.
Signatur von »gruenspan« Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daher fahren.
Leonardo Da Vinci (1452- 1519)

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männchen

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Sonntag, 6. Januar 2019, 00:38

Du bist da falsch, der tüv macht nur Abnahme,klar ging in Hose ...
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
die einen kennen mich ,
die anderen können mich... :-)

in Memory Tiger 05. 1994- 11.07.2018

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Sonntag, 6. Januar 2019, 00:30

Na ja aber Erfolg von Zulassung weitentfernt





Naja zulassen mache ich mir keine Sorgen....
Nur um den TÜV. den scheiß Euro 2

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60

Sonntag, 6. Januar 2019, 00:27

Na ja aber Erfolg von Zulassung weitentfernt
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
die einen kennen mich ,
die anderen können mich... :-)

in Memory Tiger 05. 1994- 11.07.2018

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