Zitat
Original von Hitti
Also,
ich hab das damals mal so gemacht:
Versicherungs Doppelkarte (oder halt jetzt die Bestätigung vom Versicherer) holen.
Ungestempelte Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Kennzeichen provisorisch befestigen und zum Tüv fahren.
Nach bestandener HU/AU wieder zum Straßenverkehrsamt und anmelden (natürlich mit den Kennzeichen zwecks Stempel und so)
Jedenfalls läuft das bei uns in Bottrop so...
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mattes1965, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 20:52 Uhr wieder,
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Hitti, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 20:46 Uhr wieder,
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Original von BogiBond
oder ich nehm rote kennzeichen, das geht ja au
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mattes1965, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 20:39 Uhr wieder,
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Jürgen Illtz, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 19:43 Uhr wieder,
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Erwin.s, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 19:28 Uhr wieder,
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Original von Erwin.s
Hi Onkel Jürgen
Ja ist aber eine Polizistinund dazu noch Lesbisch
Zumindenst bin ich sicher vor ihr hoffe ich
Aber das Wort "Rennleitung " find ich toll
Gruss
Erwin
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Jürgen Illtz, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 19:25 Uhr wieder,
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Erwin.s, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 19:16 Uhr wieder,
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Jürgen Illtz, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 19:13 Uhr wieder,
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BogiBond, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 18:58 Uhr wieder,
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Zwergziege, verfasst am Dienstag, 24. März 2009, 18:11 Uhr wieder,
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Original von Breuer76
Richtig, du kannst also nichts rausziehen, wenn er 1 Jahr überzogen ist, bekommst Du auch wirklich nur noch 1 Jahr Tüv.
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mattes1965, verfasst am Montag, 23. März 2009, 21:07 Uhr wieder,
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Original von Erwin.s
Laut befreundeter Polizistin:
Ab anfang vierter monat gibts ne Anzeige und Punkte
Vorher nur Verwarnungsgeld und Mängelkarte !!! bei nicht einhaltung der Frist gibst dann auch eine Anzeige !!!!!!
Gruss
Erwin
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Erwin.s, verfasst am Montag, 23. März 2009, 20:59 Uhr wieder,
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Roggy, verfasst am Montag, 23. März 2009, 20:40 Uhr wieder,
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Jürgen Illtz, verfasst am Montag, 23. März 2009, 20:34 Uhr wieder,
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