You are not logged in.

Breuer76

Administrator

Location: Köln

Diesen Fiat habe ich: keinen mehr

Lexicon articles: 55

  • Send private message

Saturday, July 21st 2012, 11:09pm

Abstract

Vor EZ 93 Zulassung kein Problem, allerdings zunächst ohne grüne Plakette

Ab EZ 93 Euro 1 zwingend erforderlich.
Möglichkeit 1 = Gerstl-Kat
Möglichkeit 2 = ELX - Motor mit Motornummer 076 und U-Kat

Ab EZ 1997 reguläre Zulassung nicht mehr möglich. Evtl. Ausnahmegenehmigung beantragen!

Article

So und nun mal Grundlegendes:

Bis Dezember 1992 (EZ) ist die Zulassung ohne Probleme möglich.

Man kann auch in die älteren den Gerstl - Kat einbauen und bekommt in der Norm Euro 1

Ab Januar 1993 (EZ) ist Euro 1 vorgeschrieben und ohne Gerstel-Kat nicht mehr möglich. Wobei der Ritz auch einen Kat anbietet, aber da weis ich nicht wie das mit Euro 1 aussieht.

Ab Januar 1997 (EZ) ist Euro 2 vorgeschrieben und das schafft der Kleine nicht. Es gibt Ausnahmen wie § 70 oder man kennt einen der einen kennt.........usw.
Aber normal ab 1997 keine Chance!


Dann gibt es noch die ELX - Motoren Motornummer 076/K mit elektronischer Zündung und U-Kat im Auspuff.

Diese bekommt man bis EZ 12/1996 mit Euro 1 angemeldet.

Hier gibt es ein Datenblatt von Fiat Polen und damit ist es normal kein Problem, den die Werte erfüllt der Motor.
Dieser Motor schafft dann aber die Euro 2 Norm leider nicht und somit ist das Fahrzeug ab 1997regulär nicht in Deutschland zulassungsfähig!

Nun gibt es aber ein paar Leute, die haben das geschafft. Entweder "Connection" oder eine nette Zulassungsstelle, oder Unwissenheit der Zulassungsstelle, sprich "Glück"!
Einfach mal vorher mit der Zulassungsstelle reden.
TÜV und ASU mit einer EZ 97-2000 ist die eine Sache, Zulassung allerdings die andere Sache. Du kannst TÜV und ASU haben, aber die Zulassungsstelle sagt, Euro 2!!!
Im TÜV - Bericht steht dann oftmals " Emmissionsklasse nicht zugeordnet, Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich!

In dieser steht allerdings nichts vom Abgasverhalten und ich habe das mehrfach in unterschiedlichen Bundesländern versucht, bin aber jeweils gescheitert. Das ist ein Glücksspiel!

Andere Mitglieder haben es geschafft, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
Auch Kopien von Fahrzeugscheinen oder Gutachten, werden in der Norm von einem anderen TÜV nicht mehr anerkannt.


Fazit:

Vor EZ 93 Zulassung kein Problem, allerdings zunächst ohne grüne Plakette

Ab EZ 93 Euro 1 zwingend erforderlich.
Möglichkeit 1 = Gerstl-Kat
Möglichkeit 2 = ELX - Motor mit Motornummer 076 und U-Kat

Ab EZ 1997 reguläre Zulassung nicht mehr möglich. Evtl. Ausnahmegenehmigung beantragen!
Hier muss man dann erfinderisch werden!:-))
Aber das ist oftmals illegal und daher möchte ich da nicht weiter schreiben! :daumhoch:

EZ = Erstzulassung

Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.

Lexikon 4.1.5, developed by www.viecode.com